Auf den entsprechenden Seiten, erfahren Sie mehr über die jeweilige Therapieform bzw. Unterstützung.
Hinweis im Sinne des § 3 Heilmittelwerbegesetzes:
Nach dem deutschen Heilmittelwerberecht §3 weise ich Sie darauf hin, dass es sich bei Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Bachblütentherapie etc. um Verfahren der alternativen Medizin handelt, welche naturwissenschaftlich-schulmedizinisch weder nachgewisen noch anerkannt sind.